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Mit Erfahrung und Leidenschaft

Licht ins Unbekannte bringen

Meine Expertise

Seit fast 30 Jahren lese ich alte Handschriften, zunächst aus Neugier und Interesse, dann auch als Dienstleister für ein breites Kundenklientel. Seit nunmehr über 5 Jahren bearbeite ich erfolgreich Aufträge aus Wissenschaft und Privatforschung. Über 250 Kunden haben meine Leistungen, teils mehrfach, in Anspruch genommen. Internationale Zusammenarbeit mit Hobbyforschern und Historikern aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Polen, Dänemark, Schweden, Israel, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Niederlande, England.

Im Anschluss sehen Sie sowohl ein Beispiel für eine einfache zeilenweise Übertragung als auch eine hintergründige Auseinandersetzung mit dem Inhalt und dessen geschichtlicher Bedeutsamkeit.

Auftragsarbeiten

  • Buchheimmuseum Bernried, Briefe von und an Lothar Buchheim (1918 – 2007)
  • Akten und Tagebücher zu Wilhelm Canaris (1887 – 1945)
  • Spendenbuch der Thomasschule zu Leipzig (1633 – 1641)
  • Urkunde des Barthold von Henneberg (1441 – 1504) 1491
  • Notizbücher des Philosophen und Wissenschaftlers Carl Menger (1840 – 1921)
  • Akte zu Straßenbau und Straßenbenennungen in Lichtenstein/Sa. 1865 – 1914
  • Stadtbuch der Gemeinde Rißdorf 1629 – 1732
  • Auszüge aus der Landtagsakte zu Dresden 1676
  • Briefe der Reformationszeit (z. B. Brief im Namen des Franz von Sickingen 1519)
  • Hanswerksordnung der Lohgerber zu Torgau 1546
  • Geleitsbrief für Kaufleute von Ernst und Albrecht von Sachsen 1471
  • Spätmittelalterliche Texte aus Makulaturen
  • Umfangreiche Korrespondenzen aus dem 2. WK.
  • Auszüge aus den Stadtrechnungen von Wesel 1612 – 1649
  • Urbarium der Einbacher Vogtei 1562
  • Gerichtsakten Falschmünzer zu Rogätz 1713
  • Bauordnung der Stadt Augsburg 1688 (65 Seiten)
  • Strafbuch der Geschworenen Werkleute, Augsburg 1634 (70 Seiten)
  • Schriftlicher Nachlass Hanns Jencke (1843 – 1910)
  • Protokolle, Briefe und andere Dokumente zur Hexenverfolgung in Ingelfingen 1592 (ca. 200 Seiten)
  • Buchheimmuseum Bernried: Briefe von und an Lother Buchheim (1918 – 2007). Auszugsweise publiziert in Buchheim 100, Ausstellungskatalog 2018
  • Tagebuch des Alexander Heimbürger (1819 – 1909), Abenteurer und Zauberkünstler. Publiziert: Verlag Magische Welt 2020
  • Tagebücher des Geologen Ernst Leberecht Weiß (1838 – 1898) und Dissertation von Ernst Leberecht Weiß. Publiziert: Tagebuch 126 Seiten, 2020; Dissertation 110 Seiten 2021
  • Museum Hoyerswerda: Das „Schäferbuch“ – Eine Reise in die Welt der Zauber- und Hausbücher. Publiziert 2021 (darin Auszüge aus der Transkription des Schäferbuchs)
  • Briefe und Dokumente des Baseler Missionars Christian Kölle in der Kolonie Goldküste. Auszugsweise publiziert in: Hannes Kölle, Christian Kölle – ein Baseler Missionar in der Kolonie Goldküste, 2022

Eigene wissenschaftliche Arbeiten

  • „Wie alt ist das Foto? Gaslaternen als Datierungshilfe früher Fotografien“ publiziert in: Rundbrief Fotografie, Vol. 19 (2012) No. 1. S. 13 – 20, mit Abb. und in Photo Antiquaria, Nr. 116 September 2013
  • „Ein Klosterexodus der ersten Stunde? Die Entdeckung unbekannter Quittungen von Mönchen des Augustiner-Eremiten-Klosters in Neustadt an der Orla aus dem Jahr 1522“. Publiziert in Zeitschrift für Thüringische Geschichte, Band 76 (2022).

Beispiele meiner Arbeit

Zwei Beispiele sollen die Bandbreite zeigen, die mein Bearbeitungsspektrum umfasst:

Brief des Kurfürsten von Sachsen Johann Friedrich an den Rat zu Naumburg wegen Lieferung von zwei Zelten für den Kriegszug gegen das Heer Kaiser Karl V. Geschrieben am 6. April 1547, drei Wochen vor der Schlacht zu Mühlberg. In dieser Schlacht, ein Wendepunkt des Schmalkaldischen Krieges, wurde Johann Friedrich von Kaiser Karl V. geschlagen. Infolge dieser bedeutenden militärischen Niederlage verlor Johann Friedrich die Kuwürde und kam in Gefangenschaft. Seitdem sind die Herzöge der albertinischen Linie Sachsens Kurfürsten.

Dem Ersamenn weisenn vnnsernn lieben
getrewenn dem Rath zur Naumburgk,

E[euer] l[ieben]. f [ürstlichen]. g [naden]. gezelt schicken palmarum 47

„Vonn gots gnadenn JohannsFriederich Herzog zu Sachsen
Churfurst p vnnd Buggraff zu Magdeburgk,

Vnsernn grus zuvor, Ersamen, weisenn lie-
benn getrewenn. Nachdem wir vns wol vor-
hofft hettenn, es soltenn diese ding nach dem
willen des almechtigenn widerumb zu friden
vnnd Ruhe komenn sein, weil wir aber
solchs noch nicht vermerkenn, vnnd vnnser
Notturfft sein will, das wir vns mit vnserm
kriegs volck widerumb zu vhelde begebenn
mussenn, vnnd vns an gezeltenn Mangel
furstehet, So werdenn wir bericht, das ir
zwey gezelt habenn sollt, Als begerenn wir,
Ir wollet vns dieselbenn ein Zeitlang Leihen,
vnnd mit dem furderlichstenn anher, oder wo
wir sonstenn anzutreffen sein werdenn, schicken,
wollenn wir auch alsdann /dieselbenn/ wan
wir Irer nicht mehr bedurffen, wieder zustellen
lassen, darann thut Ir vns zugefallenn, Da-
tum Meissen Mitwoch nach palmarum Ano
p xLvii d“

Aktennotiz zu einer Befragung in einer Klagesache in Zusammenhang mit Aberglaube und Hexenverfolgung im nördlichen Harzvorland unmittelbar nach Ende des Dreißigjährigen Krieges (konzeptartige Handschrift, 1 1/2 S.).

Andreas Lüder und seine Frau klagen gegen Casper Harlingen und dessen Ehefrau wegen vorgeblicher Denunziation, mit bösen Mächten in Verbindung zu stehen. Wie gefährlich und folgenschwer die Aussage Harlings, Jahn Neukirchen hätte einen Drachen übers Dorf und in das Haus des Klägers Lüder fliegen sehen, in der letzten Blütezeit der Hexenverfolgung im mitteldeutschen Raum ist, zeigt eine Prozessakte derselben Zeit (1658) aus Thüringen:

In Zusammenhang mit der peinlichen Befragung einer angeblichen Hexe in Beisein des Scharfrichters wird vom Ehemann belastend als Zeuge ausgesagt: „… am Dreikönigstage sei ein Drache über das Haus gefahren, so daß es Funken gegeben habe …“(Zitat Lagerliste Sächsisches Auktionshaus und Antiquariat Johannes Wend KG Nr. 6, S. 191, Pos. 2528: Hexenprozeß: Viernau / Thüringen. lnquisitions Acta contra / Catharina Jacob Leythen’s eheweib / zu Viernau d. Hexerey verdächtig / Anno 1658 …“).

Bezeichnend ist die Angst der Kläger, in den Verdacht eines Bündnisses mit dem Teufel zu geraten (daher die Klage!). Bemerkenswert die Zurückhaltung und Vorsicht der „Denunzianten“ indem die Befragte Ehefrau Harlings die Aussage ihres Mannes vorträgt, der von der Drachenerscheinung auch nur durch die Erzählung eines Bekannten, Jan Neukirchen, auf dem Weg nach Wernigerode gehört hat.

Besagter Bekannter versichert, nicht in böser Absicht gegen die Lüder geredet zu haben und er „… wüßte von denselben nicht anders alles liebs vnd guts zu sagen“. Vgl, auch: Konrad Breitenborn: „Hexenverfolgungen im Harzgebiet“ in „Der Harz“, Schriftenreihe des Harzmuseums Wernigerode Nr. 2 1979, S.23 f. mit Bezug auf Wernigerode und Erwähnung eines Peregrinus Hühnerkopf von Westerburg, Amtmann des Bischofs Heinrich Julius von Braunschweig als Hexenverfolger.
ln einer Akte über einen Hexenprozeß in Silbitz bei Zeitz aus dem Jahre 1624 wird der „Drache“ mit dem Teufel gleichgesetzt. Die als Hexe angeklagte wird des Umganges und der Buhlschaft mit dem Drachen bezichtigt, auch soll dieser verschiedene Dinge in das Haus gebracht haben:

„… Daß Dir der Drache die Zeitt vber viel Milch, Geld, auch ein wenig Korn ein mahl zugebracht …“
(Galerie Gerda Bassenge, Kunst und Buch-Auktionen, Auktion 56,Teil 1, 14.-16. November 1990, S. 710, Nr. 3195).

So wie der Teufel selbst oft als Drache bezeichnet wird, kommen in den Überlieferungen des Volksaberglaubens Drachen, Kobolde und die verschiedensten Geister als Helfer der Hexen und des Teufes vor: „Die Hexerei ist oft mit dem Besitz von Drachen und Kobolden verknüpft“ (1, S. 197). Der Teufel als ,,Herr der Lüfte“ war über Jahrhunderte im Aberglauben verwurzelt.

Er konnte nicht nur selbst fliegen, in welcher Verwandlungsform auch immer, er konnte auch den Hexen, Kobolden u. a. Helfern und Mitverschworenen das Fliegen lehren. Die „Luftreise“ als Teufelsprivileg taucht in verschiedenster Form in den Überlieferungen und Hexenprozessakten auf.

Noch im 18. Jahrhundert wurde die Beobachtung von Drachen in Zusammenhang mit Hexenprozessen protokolliert: ,,Endlich entspann sich noch ein Hexenproceß im Jahre 1714, bei welchem Diebstahl und Zauberei zusammenwirkten. Als Angeklagte erscheint der Nadler Luck und seine Frau. Letztere wurde als Zauberin verschrien, namentlich war auf dem Marktschiff von Haßfurt nach Schweinfurt von den Weibern erzählt worden, daß ein vierzehnjähriger Knabe, Nicolaus Rickert, einen großen Drachen gesehen habe, der auf Luckens Speicher geflogen, Größe und Gestalt beschreibt er genau…“ (2, S 89). Als Nachsatz zu dieser Textstelle zieht der Autor Diefenbach eine Parallele zu Vorfällen im Herkunftsbereich des hier besprochenen Schriftstückes: „Auch der ,Drache‘ ist bei norddeutschen Hexen zu Hause. Einen ähnlichen Proceß brachte Voigt, Gemeinnützige Abhandlungen S. 154 u. S. 155 nach der Aussage des Bürgermeisters Lüder von Quedlinburg!!! Der Superintendent Dr. Mengering zu Halle lehrt, daß der Böse in Gestalt fliegender Drachen sich zu seinen Hexen zu begeben pflege. lnform. con sc. ev. 291″.

Die Aktennotiz des Jahres 1651 ist nicht nur während des letzten Höhepunktes der Hexenverfolgung in Deutschland (bis etwa 1680) sondern auch territorial in einem Zentrum der Prozessführung und Verurteilung von Hexen entstanden: ,,lm Harzgebiet werden in der Überlieferung als besonders prozessfreudig die Herrschaften Wernigerode und Quedlinburg (das nördliche Harzvorland) erwähnt“(1, S.137) oder nach Pfaff zitiert von Diefenbach (2, S.94): ,,Nie zuvor und nachher wimmelte es so sehr von Unholden beiderlei Geschlechts, als gerade zu Anfang der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts; nie zuvor und nachher waren die Hexenprocesse so zahlreich als damals“ (Dr. O. Pfaff in der Zeitschrift für deutsche Kulturgeschichte, Jahrg. 1; 1856, S.253). Nach den untersuchten inhaltlichen Aussagen und den nachgewiesenen Attributen der Hexendenunziation und -verfolgung kann die Schrift als eindeutiges Zeugnis dieses Wahns gewertet werden.

(1): Bruno Gloger, Teufelsglaube und Hexenwahn, Koehler & Amelang, Leipzig 1985
(2): Johann Diefenbach, Der Hexenwahn vor und nach der Glaubensspaltung in Deutschland, Verlag von Franz Kirchheim, Mainz 1886 (Reprint Zentralantiquariat der DDR, Leipzig 1986)

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